Riethüsli mieten

Unser schönes und gut eingerichtetes Vereinslokal kann gemietet werden

Liebe Gäste, wir bitten Sie aus Rücksicht auf die Nachbarn Aktivitäten mit hohen Lärmemissionen nach 22:00 Uhr zu unterlassen.
Diskussionen und Gespräche im Freien sollen ab dieser Uhrzeit nur auf das Notwendigste beschränkt und keine Fenster mehr geöffnet werden.

Riethüsli Infrastruktur

Erdgeschoss
  • Küche:
    • Abwaschmaschine
    • Backofen
    • Kochherd
    • Kühlschrank
    • Mikrowelle
  • WC (Herren, Damen und Behinderte)
  • Tische und Bestuhlung für ca. 20 Personen
Obergeschoss (max. 50 Person gem. Feuerpolizei)
  • 10 Tische (160,7x80,5) inkl. Bestuhlung für ca. 50 Personen
  • Treppenlift
  • Geschirr für ca. 60 Personen

Riethüsli Preise

Das ganze Haus pro Tag (24 Stunden, ab und bis 10 Uhr Vormittags)

  • Fr. 250.- für den ersten Tag 

  • Fr. 150.- für den zweiten Tag

  • Fr. 100.- für jeden weiteren Tag

Nur der untere Teil pro Tag (24 Stunden, ab und bis 10 Uhr Vormittags)

  • Fr. 150.- für den ersten Tag

  • Fr. 100.- für jeden weiteren Tag

Ein Depot von Fr. 200.-  wird zusätzlich benötigt, das nach Abnahme des Mietobjekts zurückbezahlt wird.

Riethüsli Mietbestimmungen

Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung folgender Grundsätze:
  • Das Vereinslokal wird nur an erwachsene Personen vermietet. Die Benutzung wird auch Minderjährigen gestattet, dies jedoch nur unter Aufsicht von mindestens einer erwachsenen Person.
  • Der Mietvertrag ist erst nach Erhalt des Mietpreises gültig.
  • Aus Rücksicht auf die Nachbarn sind Aktivitäten mit hohen Lärmemissionen nach 22:00 Uhr zu unterlassen. Diskussionen und Gespräche vor allem im Freien sind auf das Notwendigste zu beschränken.
  • Ab 22:00 Uhr dürfen keine Fenster geöffnet sein.
  • Die Vorschriften über die Ruhezeiten (Polizeiverordnung der Stadt Uster) sind einzuhalten. Übernachtungen sind nicht erlaubt.
  • Während der gesamten Mietdauer muss der Rietweg für die Anwohner und den Durchgangsverkehr uneingeschränkt benutzbar bleiben.
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörper auf dem gesamten Areal des Vereinslokals und auf der Strasse ist untersagt.
  • Es stehen 2-3 Parkplätze zur Verfügung.
  • Während der gesamten Mietdauer haftet der Vertragsunterzeichner und Mieter vollumfänglich für das gesamte Vereinslokal und das dazugehörende Inventar. Bei Verlust des Schlüssels werden die Kosten für eine neue Schliessanlage in Rechnung gestellt.
  • Geschirr, Gläser und Besteck stehen zu Ihrer Verfügung. Nach dem Gebrauch muss das Geschirr, Gläser und das Besteck gereinigt und dem dafür vorgesehenen Platz versorgt werden. Zerbrochenes muss dem Vermieter gemeldet werden.
  • Vor dem Verlassen des Lokals sind folgende Arbeiten vorzunehmen: Fenster und Tür verschliessen, Lichter löschen.

Vereinslokal und Einrichtung müssen nach jeder Benützung in tadellos gereinigtem Zustand abgegeben werden.
  • Reinigung der Böden
    • Plattenböden müssen gewischt, mit heissem Wasser und Putzmittel aufgenommen werden.
    • Teppichböden müssen gesaugt werden.
    • Holzböden und Treppe müssen gewischt und leicht feucht aufgenommen werden.
    • Flecken auf den Böden müssen dem Vermieter gemeldet werden.
  • Kühlschränke ausschalten, bzw. Stecker ziehen (im 1. Stock) und offen lassen.
  • Stühle und Tische müssen gemäss Anweisungen des Vermieters verräumt werden.
  • Allfällige notwendige Nachreinigungen erfolgen zu Lasten des Mieter (CHF 100.00 exkl. Reinigungsmittel und -geräte). Zudem kann eine spätere Vermietung verweigert werden.
  • Abfallsäcke sind vom Mieter mitzubringen und nach dem Fest korrekt zu entsorgen. 
  • Abwaschlappen, Geschirrtücher, Handtücher, etc. müssen vom Mieter mitgebracht werden.
  • Das Rauchen im Haus ist nicht gestattet!
  • Alkohol darf nur mit Bewilligung der Stadt Uster verkauft werden. 
  • Weder im Vereinslokal noch am Mobiliar dürfen Nägel, Schrauben, Bostichklammern, Reissnägel und dergleichen angebracht werden.
  • Vom Mieter allfällige angebrachte Hinweistafeln, Ballone, Notizen, etc. müssen wieder entfernt werden. Für das Nichtentfernen dieser Gegenstände oder allfällige zurückbleibenden Reste werden dem Mieter CHF 100.00 exkl. Reinigungsmittel und –geräte in Rechnung gestellt. Zudem kann eine spätere Vermietung verweigert werden.
  • Der Schlüssel ist an dem vom Vermieter angegebenen Ort abzuholen und abzugeben.
  • Eine Rückerstattung des Mietpreises bei Nichtbenützung des Vereinslokals erfolgt nicht. Im Verhinderungsfall des Mieters ist eine Weitervermietung des Vereinslokals an Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Kann das Lokal für das reservierte Datum jedoch weitervermietet werden, wird der Mietpreis an den Erstmieter zurückerstattet.
  • Kann die Reservation seitens des Ortsvereins wegen Einflüssen durch höhere Gewalt (unbrauchbares Vereinslokal wegen Feuer, Sturm, Wasser und dgl.) oder Vandalismus nicht aufrechterhalten werden, sorgt der Ortsverein nicht für Ersatz. Der Mieter hat jedoch Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietpreises. In diesem Fall wird er unmittelbar nach bekannt werden des Ereignisses benachrichtigt.

Der Mieter ist für die Einhaltung der aufgeführten Vorschriften verantwortlich.

Mietbestimmungen im .pdf-Format:

Riethüsli Belegung

Riethüsli Onlineanfrage

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Riethüsli Kontakt

Patrizia Di Stefano Plessl (Vermieterin)

Telefon
+41 79 630 58 92
Adresse

Rietweg 4a

8606 Werrikon

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